Für Kassenpatienten ist es oft schwierig, einen Physiotherapie-Termin zu bekommen.
Auch gesetzlich versicherte Patienten haben ein Anrecht auf einen zeitnahen Physiotherapie-Termin!

Für eine reibungslose Terminvereinbarung brauchen wir einige wichtige Informationen zu Ihrer ärztlichen Verordnung.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Punkte anhand der Musterverordnung erklärt.


Zur Überprüfung, ob das Rezept noch gültig ist, brauchen wir das Rezept-Ausstellungsdatum.
Grundsätzlich sind Rezepte ab dieses Datum 28 Tage gültig.
Solle bei (7) der dringliche Behandlungsbedarf angekreuzt sind, sind dies nur 14 Tage.

Je nachdem, welches Heilmittel der Arzt verordnet hat, ändert sich die zu planende Behandlungszeit und natürlich auch, welcher unserer Therapeuten die Behandlung durchführen soll.

Der Arzt kann, je nach Diagnose, bis zu 36 Behandlungseinheiten auf einem Rezept verordnen. Damit wir nicht weniger Termine planen als verordnet wurden, benötigen wir diese Information.

Ist der Hausbesuch mit „Ja“ angekreuzt, dürfen wir Sie nicht in unserer Praxis behandeln. Gerne vereinbaren wir hierfür Hausbesuch-Termine mit Ihnen!

Normalerweise erhalten Sie bei uns 1-2 Termine pro Woche.
Jedoch kann der Arzt eine davon abweichende Frequenz verordnen (z.B. nur 1x wöchentlich oder sogar 3x wöchentlich). An diese Frequenz müssen wir uns halten! (Feiertage, Urlaub, etc. werden nicht berücksichtigt.)


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